ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIGUNGEN
Plocher Executive Find GmbH unterstützt ihre Klienten auf dem Gebiet der Suche und Auswahl von Führungskräften und Spezialisten. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere die Identifikation geeigneter Kandidaten, die Auswahl und Beurteilung dieser Kandidaten sowie die damit in Verbindung stehende Beratung des Klienten. Plocher Executive Find GmbH erbringt diese Dienstleistungen ausschließlich aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende AGB werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich von Plocher Executive Find GmbH bestätigt werden.
1. Geltungsbereich
Die Angebote von Plocher Executive Find GmbH sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere hinsichtlich der Leistungsmethode, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit und des aufgeführten Honorars.
2. Vertraulichkeit
Sämtliche von Auftraggebern, Interviewpartnern und anderen im Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Personen erhaltenen Informationen werden streng vertraulich behandelt, sofern Plocher Executive Find GmbH nicht ausdrücklich zu einer Weitergabe ermächtigt wurde. Die gleiche Verpflichtung gilt ebenso für den Klienten hinsichtlich der Unterlagen, die durch Plocher Executive Find GmbH zum vertraulichen Gebrauch erstellt wurden.
3. Kundenschutz
Plocher Executive Find GmbH wird Kandidaten, die aufgrund eines Suchauftrages bei dem Klienten platziert wurden, nicht im Rahmen eines Suchauftrages für Dritte ansprechen.
Weiter verpflichtet sich Plocher Executive Find GmbH für die Dauer eines Jahres ab Vertragsschluss zwischen Plocher Executive Find GmbH und dem Klienten, keine Personen der betroffenen Unternehmenseinheit des Klienten im Zuge der Durchführung eines durch einen Dritten erteilten Suchauftrages anzusprechen. Die Verpflichtungen gelten nicht,
wenn der Auftrag vorzeitig beende wurde;
wenn das Unternehmen des Klienten seine Tätigkeit einstellt oder sich in Liquidation befindet;
wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klienten eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet wurde;
wenn ein Gesellschafterwechsel des Klienten zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen zu Plocher Executive Find GmbH geführt hat.
wenn der Klient länger als zwei Wochen in Zahlungsverzug ist;
bei Vertragsverletzungen des Klienten;
wenn Führungskräfte des Klienten von Plocher Executive Find GmbH vor der Auftragserteilung angesprochen wurden;
wenn die Ansprache oder Vermittlung mit vorheriger Einwilligung des Klienten erfolgt.
4. Kandidatenschutz
Bis zu 12 Monate nach der Präsentation des Kandidaten gewährt der Klient Plocher Executive Find GmbH Kandidatenschutz. Wenn innerhalb der genannten Zeitspanne ein Anstellungsvertrag zwischen dem Klienten und dem Kandidat zustande kommt, hat Plocher Executive Find GmbH gegenüber dem Klienten Anspruch auf Zahlung eines Honorars in Höhe der im Auftrag genannten Konditionen. Eine Platzierung hat der Klient unverzüglich gegenüber Plocher Executive Find GmbH anzuzeigen.
5. Kontakte des Klienten
Hat der Klient vor Erteilung des Auftrages an Plocher Executive Find GmbH Kontakt zu einem möglichen Kandidaten aufgenommen, wird er Plocher Executive Find GmbH unverzüglich hierüber informieren.
6. Vorstellung von Kandidaten
6.1. Plocher Executive Find GmbH wird alle Kandidaten – gleichgültig, ob diese direkt oder auf Empfehlung bzw. Wunsch des Klienten angesprochen wurden oder sich spontan beworben haben – einem einheitlichen Auswahlverfahren unterziehen und nach einheitlichen Kriterien beurteilen.
6.2. Plocher Executive Find GmbH wird die Gespräche des Klienten mit den Kandidaten organisieren und bei diesen – auf Wunsch des Klienten – anwesend sein, um den Klienten hierbei sowie bei eventuellen Verhandlungen mit aussichtsreichen Kandidaten beratend zu unterstützen.
7. Zahlungsmodalitäten, Honorare und Kosten
Maßgeblich wie vorrangig ist stets die individuell mit dem Kunden ausgehandelte Honorarvereinbarung.
Wurde zwischen dem Klient und Plocher Executive Find GmbH keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen und schließt der Klient mit einem von Plocher Executive Find GmbH vorgeschlagenen Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung oder für ein anderes Beschäftigungsverhältnis ab, beträgt das Honorar 2/3 des im Vertrag mit dem vorgeschlagenen Kandidaten vereinbarten jährlichen zu erwartenden Bruttogesamteinkommen. Das jährliche zu erwartende Bruttogesamteinkommen berechnet sich aus sämtlichen Gehaltsbestandteilen. Hierzu zählen die erfolgsunabhängigen, sowie die erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile. Ein Firmen – PKW (wertunabhängig) wird als jährlicher Bruttogehaltsbestandteil mit einem Betrag von pauschal 10.000,00 EUR Brutto angesetzt. Bemessungsgrundlage ist das zu erwartende Bruttogesamteinkommen innerhalb der ersten 12 Monate bei 100%iger Zielerreichung des Kandidaten. Der Anspruch auf das Honorar entsteht auch dann, wenn der Kandidat innerhalb von 12 Monaten, nachdem Plocher Executive Find GmbH ihn dem Kunden präsentiert hat, einen Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Kunden oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen abschließt. Der Anspruch auf das Honorar entsteht auch dann, wenn der Klient einen Kandidaten zunächst ablehnt oder der Kandidat sich gegen den Vertragsschluss mit dem Klienten entscheidet, dann aber innerhalb von 12 Monaten nach der Präsentation dennoch ein Vertrag zwischen dem Klient und dem Kandidaten zustande kommt. Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, ob Plocher Executive Find GmbH eine schriftliche Bestätigung zur Zusendung von Unterlagen, Vorstellung oder Herstellung eines Kontakts durch den Klienten vorlag.
8. Kündigung, Unterbrechung oder Änderung des Auftrages
Bei Eintritt unvorhergesehener Umstände kann der Klient den Suchauftrag vorübergehend aussetzen oder den Auftrag ändern (insbesondere die Spezifikation für die zu besetzende Position und die Anforderungen an den gesuchten Kandidaten). Der Klient und Plocher Executive Find GmbH werden sich um eine Regelung bemühen, die den Interessen beider Parteien Rechnung trägt. Sowohl Plocher Executive Find GmbH als auch der Klient können den Auftrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung des Auftrags kann seitens des Klienten jederzeit ohne Angabe von Gründen erfolgen. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages hat der Klient die bis dahin in Rechnung gestellten Beträge innerhalb einer Zahlungsfrist von 7 Tagen anzuweisen. Bei Änderungen des Auftrages wird das Honorar entsprechend des Ausmaßes der Änderungen neu berechnet. Der Klient kann einen Auftrag einmal für höchstens neunzig Tage aussetzen, sofern er Plocher Executive Find GmbH zuvor schriftlich hierüber informiert. Während dieser Zeit stellt Plocher Executive Find GmbH seine Leistungen ein. Sollte der Auftrag nach diesem Aussetzen auf Kundenwunsch nicht fortgesetzt werden, gilt der Auftrag als durch den Kunden gekündigt.
9. Exklusivität
Aufträge gelten als Exklusiv-Aufträge, d.h. der Auftraggeber mandatiert in dieser Zeit keine weiteren Unternehmen oder Institutionen mit der Besetzung der Position(en).
10. Durch den Klienten eingebrachte Kandidaten
Von Klienten eingebrachte (interne und externe) Kandidaten werden – auch im Sinne eines Benchmarkings – in den Auftrag integriert. Die durch den Klienten eingebrachten Kandidaten werden seitens Plocher Executive Find GmbH bewertet und über die Kandidaten wird ein Kandidatenprofil erstellt. Bei Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen dem Klienten und dem durch den Klienten eingebrachten Kandidaten gelten im Verhältnis zwischen dem Klienten und Plocher Executive Find GmbH die unter Ziffer 7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug genommene individuelle Honorarvereinbarung.
11. Zahlungsverzug
Werden Honorar- und/oder Kostenrechnungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist ausgeglichen, ist Plocher Executive Find GmbH berechtigt, den Suchauftrag bis zur vollständigen Zahlung der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Honorare und Kosten auszusetzen und erst nach vollständigem Rechnungsausgleich mit der Maßgabe wieder aufzunehmen, dass sich die Dauer des jeweiligen Auftrages entsprechend verlängert.
12. Haftung
12.1. Für andere als Personenschäden haftet Plocher Executive Find GmbH lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht von Plocher Executive Find GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.2. Für Schäden, die aus Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz resultieren, haftet Plocher Executive Find GmbH nur soweit, wie die Verstöße auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Plocher Executive Find GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Auftrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien ersetzen die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung, die dem Vertragszweck entspricht. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke.
13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Stuttgart. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
Stuttgart, 1. März 2024